Abklärungskolposkopie

Sollten sich im Krebsvorsorgeabstrich Auffälligkeiten oder eine anhaltende HPV-Infektion nachweisen, ist nach den neuen Krebsvorsorgerichtlinien von 2020 eine Abklärungskolposkopie erforderlich. Diese bieten wir auch für Patientinnen fremder Praxen an.

Durch eine intensive Spezialisierung auf diesem Gebiet habe ich von der Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie erfolgreich mein Kolposkopiediplom erworben und werde bei Oncozert seit 2018 als benannter Untersucher geführt.

Die Untersuchung im Rahmen der Abklärungskolposkopie unterscheidet sich nicht wesentlich von einer normalen gynäkologischen Untersuchung. Hierbei wird der Muttermund zunächst mit einer hochauflösende Full-HD Videokamera (Kolposkopie) sowie einem Grünfilter betrachtet und fotodokumentiert. Diese Fotodokumentation ist für eine sich eventuell ergebende Therapie notwendig. Bei der Untersuchung muss insbesondere der Gebärmutterhals ausreichend sichtbar sein. Wichtig ist, dass die Abklärungskolposkopie nicht während der Menstruation durchgeführt werden kann. Der zytologische Abstrich sowie der HPV-Test werden erneut unter guter Sicht wiederholt.

Im nächsten Schritt erfolgt die eigentliche kolposkopische Untersuchung durch Betupfen des Gebärmutterhalses mit einer 5% Essigsäure. Dadurch können Sie vielleicht ein leichtes Brennen verspüren, welches aber gleich wieder nachlässt. Durch diese Methode lassen sich entzündete Bereiche erkennen, die dem Auge sonst verborgen geblieben wären. Anschließend lässt sich gezielt an diesen veränderten Bereichen eine Gewebeprobe entnehmen, welche von Ihnen kaum gespürt wird. Anhand dieser Probe wird das Ausmaß der Veränderung (Dysplasie) vom Pathologen beurteilt. Nach Eingang aller Befunde erfolgt eine Besprechung mit Ihnen mit einer Empfehlung des weiteren Vorgehens.

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